Betriebliche Altersversorgung

Absicherung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  1. Soziale Verant­wortung zeigen
  2. Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter binden
  3. Kostenneutraler Arbeitgeber-Zuschuss
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Die betriebliche Alters­versorgung im Überblick

Vorteile für Arbeitgeber

  1. Sie bestimmen den Durchführungsweg: Direkt­versicherung, Pensions­kasse, Unterstützungs­kasse oder Direktzusage
  2. Die betriebliche Altersversorgung ist auch für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer geeignet
  3. Mit einer betrieblichen Altersversorgung erfüllen Sie den Anspruch Ihrer Belegschaft auf Entgelt­umwandlung – die Beiträge gehen direkt vom Brutto­gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab (Direktversicherung oder Pensionskasse)
  4. Gut fürs Firmen-Image: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren sich stärker mit Ihrem Unternehmen
  5. Ermöglichen Sie eine Betriebsrente als Alternative oder Ergänzung zur Gehalt­serhöhung
  6. Den gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschuss umsetzen: zusätzliche Förderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gehaltsgruppen unter 2.575 Euro Monatsbrutto

Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von einer betrieblichen Altersversorgung:

  1. Lebenslange, garantierte Rentenzahlungen
  2. Die Beiträge sind in der Anspar­phase im Rahmen der Fördergrenzen von der Steuer und Sozial­versicherung befreit
  3. Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber noch einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent.

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Seit 2019 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Entgelt­vereinbarungen 15 Prozent des umgewandelten Entgeltes zusätzlich als Arbeitgeber­zuschuss an eine Direkt­versicherung oder eine Pensions­kasse weiterzuleiten, soweit sie durch die Entgelt­umwandlungen Sozial­versicherungs­beiträge einsparen. Es kann durch tarif­vertragliche Regelungen davon abgewichen werden.

Die Zuschuss­pflicht gilt nicht in den Durchführungs­wegen Direktzusage und Unterstützungs­kasse. Für bereits bestehende Entgelt­umwandlungs­vereinbarungen gilt der Arbeit­geber­zuschuss in Höhe von 15 Prozent seit dem 01.01.2022.

Ihr nächster Schritt

Am besten bieten Sie Ihren Angestellten aktiv eine betriebliche Altersversorgung an. So beeinflussen Sie die Wahl des Durchführungs­weges und finden die für Ihr Unternehmen passende Lösung. Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne.

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